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BAG, 25.10.1999 - 10 AZR 426/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 16.05.1984 - 1 ABR 76/83
Auszug aus BAG, 25.10.1999 - 10 AZR 426/99
Vielmehr hat er die Rechtsmittelbegründungsfrist bei oder alsbald nach Einreichung des Rechtsmittelschriftsatzes zu vermerken (BGH Beschluß vom 13. Juni 1996 - VII ZB 7/96 - NJW 1996, 2514, m.w.N. und BAG Beschluß vom 16. Mai 1984 - 1 ABR 76/83 - n.v.).Kann der Beginn und damit auch das Ende der Revisionsbegründungsfrist bei der Absendung des Revisionsschriftsatzes an das Bundesarbeitsgericht noch nicht genau festgestellt werden, muß zunächst eine vorläufige Frist notiert und auf diese Weise dafür Sorge getragen werden, daß die Revisionsbegründungsfrist unter Kontrolle bleibt und nicht unbemerkt verstreichen kann (BAG Beschluß vom 16. Mai 1984 - 1 ABR 76/83 - n.v.).
- BGH, 13.06.1996 - VII ZB 7/96
Anforderungen an die Organisation der Fristenkontrolle
Auszug aus BAG, 25.10.1999 - 10 AZR 426/99
Vielmehr hat er die Rechtsmittelbegründungsfrist bei oder alsbald nach Einreichung des Rechtsmittelschriftsatzes zu vermerken (BGH Beschluß vom 13. Juni 1996 - VII ZB 7/96 - NJW 1996, 2514, m.w.N. und BAG Beschluß vom 16. Mai 1984 - 1 ABR 76/83 - n.v.). - LAG Hessen, 11.06.1999 - 7 Sa 2186/98
Auszug aus BAG, 25.10.1999 - 10 AZR 426/99
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Juni 1999 - 7 Sa 2186/98 - wird als unzulässig verworfen.
- BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 358/99
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Anwaltsverschulden
Ein solcher Vermerk ist zu überprüfen und ggf. zu korrigieren, wenn später das genaue Eingangsdatum der Rechtsmittelschrift durch die gerichtliche Mitteilung bekannt wird (BAG 15. März 1965 - 1 AZR 13/65 - BAGE 17, 125; 25. Oktober 1999 - 10 AZR 426/99 - nv.; BGH 17. September 1998 - I ZB 33/98 - NJW 1999, 142 mwN).